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Zusätzlich zur gewährten Landesförderung für den Einbau von Alternativ-Energiegewinnungsanlagen kann bei der Marktgemeinde eine Förderung für den Einbau von folgenden Heizungsformen beantragt werden:
(Der Gemeindezuschuss ist jeweils an die Landesförderung gekoppelt.)
Diese Förderung der Marktgemeinde erfolgt in Form von Gutscheinen der Vöcklamarkter Wirtschaft in Höhe von € 200,00 und kann am Gemeindeamt in der Buchhaltung beantragt werden (unbedingt das Schreiben der zugesagten Landesförderung mitbringen!). Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch und diese wird nur im Rahmen der verfügbaren Mittel ausgegeben.
Nähere Infos dazu erhalten Sie unter 07682/2655 oder unter kassa@voecklamarkt.ooe.gv.at.Das Schreiben vom Land darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Antrag GemeindeförderungLink zu Informationen zur Landesförderung