Anzeige und Beurkundung eines Sterbefalles

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:

- Geburtsurkunde des Verstorbenen,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- falls verheiratet: Heiratsurkunde,
- falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss
- Meldenachweis des Verstorbenen

Gebühren € 210,00 Totenbeschaugebühr, € 13,20 an Gebühren für die Ausstellung einer Sterbeurkunden

Zuständig