Fundamt

Das Gemeindeamt ist als Fundbehörde zuständig.

Was tun, wenn Sie etwas finden?
 Wer eine fremde, verlorene oder vergessene Sache findet, ist grundsätzlich zur Rückgabe verpflichtet.

  • Liegt der Wert über 10 Euro und ist die/der Eigentümer:in nicht bekannt, muss der Fund bei der Fundbehörde gemeldet und abgegeben werden.
  • Ausweise und Dokumente mit Namen sind ebenfalls unverzüglich bei der Fundbehörde abzugeben.

Unsere Aufgabe:
Wir versuchen, die rechtmäßigen Eigentümer:innen ausfindig zu machen, damit Fundsachen zurückgegeben werden können. Alle Funde werden auch in der zentralen Datenbank erfasst.


Wenn Sie etwas verloren haben!

Melden Sie den Verlust bei uns im Gemeindeamt.

  • Wenn Sie für eine Behörde eine Verlustanzeige benötigen, kann diese beim Gemeindeamt ausgestellt werden.
  • Ausnahme: Führerschein oder Kennzeichentafel → Anzeige bei der Polizei (BMI) oder Führerscheinbehörde erforderlich.

Weitere Informationen:


Zuständig