Heizkostenzuschuss: Ab 16. März zu beantragen!

Heizkostenzuschuss 2025/26

Sozial bedürftige Menschen werden in der Heizperiode 2025/2026 mit einem Heizkostenzuschuss unterstützt. Dieser kann von 16. März 2026 bis 15. Mai 2026 ONLINE beantragt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt frühestens ab 01. April 2026.


Wer wird gefördert?

Einen Zuschuss können Personen mit eigenem Haushalt erhalten, die folgende Kriterien erfüllen:

• Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. März 2026

• Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor.

• Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt (einmalig pro Haushalt).


Ein Haushalt besteht aus der antragstellenden Person und allenfalls jenen Personen, die laut Zentralem Melderegister ihren Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse haben. Nebenwohnsitze werden nicht berücksichtigt.


Wie wird gefördert?

Gewährung eines Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2025/2026 in Höhe von jeweils 200 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.


Der Oö. Heizkostenzuschuss kann ausschließlich online über die Website des Landes beantragt werden unter: www.land-oberoesterreich.gv.at/


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2025 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet:

• Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 21.883,00 Euro

• Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 30.913,00 Euro 


Für etwaige Fragen steht Ihnen auch das Marktgemeindeamt zur Verfügung!

Melde- und Sozialamt Vöcklamarkt
Tel.-Nr.: 07682 / 2655-32


Infosheet_HKZ_2025_26