Hundehalten in unserer Gemeinde

Das Halten von Hunden bringt Verantwortung mit sich – gegenüber dem Tier, der Umwelt und den Mitmenschen. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Hundehalten in unserer Gemeinde sowie die geltenden Bestimmungen des Landes Oberösterreich.
Anmeldung & Abmeldung
Das Halten eines über zwölf Wochen alten Hundes ist bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes der Hundehalterin bzw. des Hundehalters innerhalb von fünf Werktagen zu melden.
Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Name, Geburtstag und Hauptwohnsitz der Hundehalterin oder Hundehalters
- Nachweis über die positiv absolvierte Sachkunde-Ausbildung
- Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme von € 725.000 pro Hund)
- Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
- Name und Adresse jener Person oder Institution die den Hund zuletzt gehalten hat.
- Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank
Ab dem 12. Lebensmonat ist der Gemeinde eine Bestätigung einer Tierärztin oder eines Tierarztes über die Größe und Gewicht des Hundes vorzulegen. Wird diese nicht fristgerecht vorgelegt muss zusätzlich eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolviert werden.
Die Abmeldung eines Hundes, ein Halterwechsel oder der Wegzug mit dem Hund aus der Gemeinde ist innerhalb einer Woche zu melden.
Ein Wechsel der Haftpflichtversicherung ist der Gemeinde innerhalb von vier Wochen unter Vorlage eines neuen Versicherungsnachweises bekannt zu geben.
Hundeabgabe
Für jeden gehaltenen Hund wird gemäß der Hundeabgabeordnung eine jährliche Hundeabgabe eingehoben.
Die Abgabe ist bis 15. Februar fällig und in voller Höhe zu bezahlen, auch wenn der Hund nicht das gesamte Jahr gehalten wird.
Bei Neuanmeldung ist die Hundeabgabe innerhalb von zwei Wochen zu entrichten.
€ 50,- pro Hund
€ 25,- pro Wachhund
Mit dem Oö. Hundehaltegesetz 2024 wurde die Kategorie der großen Hunde eingeführt.
Ein Hund gilt als groß, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht.
Halterinnen und Halter von großen Hunden müssen eine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) absolvieren. Der Nachweis über die positive Absolvierung der ATP ist der Gemeinde spätestens bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats des Hundes vorzulegen.
Wird dieser Nachweis nicht fristgerecht erbracht, gilt der Hund gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 Oö. Hundehaltegesetz als auffälliger Hund.
Hunde spezieller Rassen und "auffällige" Hunde
Für Hunde folgender Rassen – Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander – gelten strengere Regeln.
Ab dem 12. Lebensmonat müssen diese Hunde außerhalb eingezäunter Freilauffläche immer mit Leine und Maulkorb geführt werden, sofern kein Befreiungsbescheid vorliegt.
Als "auffällig" gilt ein ein Hund, bei dem auf Grund bestimmter Tatsachen von einem erhöhten Gefährdungspotential für Menschen und Tiere ausgegangen werden kann.
Leinen- und Maulkorbpflicht
Grundsätzlich gilt: Alle Hunde müssen in öffentlichen Bereichen innerhalb des Ortsgebietes an der Leine geführt werden. Im Bereich mit vielen Menschen, wie öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Gaststätten oder bei Veranstaltungen, ist zusätzlich eine Maulkorbpflicht.
| Leinencheck: | Im Ortsgebiet max. 1,5m lang (keine Flexileine). Sie muss der Körpergröße und Gewicht entsprechend fest sein. |
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| Maulkorbcheck: | Er muss Atmen und Fangöffnung erlauben, Beißen verhindern und darf nicht vom Hund abzustreifen sein. |
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Verunreinigung
Hundebesitzer müssen die Hinterlassenschaften Ihres Tieres – ob auf Straßen, Wald oder Wiesen – sofort und ordnungsgemäß entfernen.
Es stehen dafür viele Hundekotsackerlspender bereit.
Link zum Oö. Hundehaltegesetz 2024 - https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=20001317&FassungVom=2025-01-11
Weitere nützliche Informationen finden Sie auf der Homepage https://hundehaltung-ooe.at/

Hundeschulen unterstützen Hunde aller Größen und ihre Halter bei Erziehung und Sozialisierung. Egal ob Welpe oder Senior - dort wird ein sicheres und harmonisches Miteinander vermittelt. Sachkundekurse und Alltagstauglichkeitsprüfungen werden laufend angeboten.
Untenstehend finden Sie Links zu Hundeschulen in der Nähe.
https://dogschool.at/
https://www.hundertprozent-hundetraining.at/
Kontakt & Ansprechpartner in der Gemeinde
Kerstin Nußbaumer (Allgemeine Verwaltung) 📞+43 7682 26 55 -12
Sonja Schrattenecker (Allgemeine Verwaltung) 📞+43 7682 26 55 - 13